Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung online beantragen
Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde und Sie im Ausland leben, können Sie im Rahmen der Wiedergutmachung unterbestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Sie können wiedereingebürgert werden, wenn Ihnen in der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde. Wenn Sie Nachkomme einer solchen Person sind, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Einbürgerung.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Damit besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Sie ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen Kosten entstehen können.
Verfahrensablauf
Die Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche oder persönliche Antragstellung:
- Sie können vorab per EMail, Telefon oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort mit Termin alle notwendigen Informationen über die Antragstellung und benötigten Unterlagen beziehungsweise Dokumente erhalten.
- Das Antragsformular können Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts direkt herunterladen.
- Bei Bedarf kann die Auslandsvertretung Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
- Reichen Sie den unterschriebenen Antrag per Post oder persönlich zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer örtlichen deutschen Auslandsvertretung nach Terminvereinbarung ein.
- Der Kontakt zur Auslandsvertretung ist jedoch keine Pflicht. Sie können den Antrag auch direkt per Post an das BVA schicken.
- Das BVA prüft Ihren Antrag und informiert Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.
Online-Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen dort das Antragsformular auf Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung elektronisch aus.
- Sie benötigen einen Ausweisdokument mit Online-Funktion, um sich zu identifizieren (eIDAS-konforme Authentifizierung). Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Datei hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.
Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):
- Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, wird das BVA Ihre Einbürgerungsurkunde an die zuständige Auslandsvertretung übersenden. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
- Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, werden Sie über die Auslandsvertretung informiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Person der unmittelbaren Betroffenengeneration oder als deren Nachkomme:
- Antrag auf Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung
-
aktuelles Identitätsdokument, zum Beispiel:
- Reisepass
- Identitätskarte
- Geburtsurkunde
-
Urkunden zum Personenstand:
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
-
gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
- der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
- Bei Bevollmächtigung dritter Person: Vollmacht
Zusätzlich als Person der unmittelbaren Betroffenengeneration:
-
Nachweise zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel:
- alte deutsche Ausweispapiere, unter anderem einen Reisepass
- Abmeldebescheinigungen von vor 1945
- alter Heimatschein
-
Nachweise zum Ihrem Verfolgungsschicksal, zum Beispiel:
-
Eintrag der Religionszugehörigkeit in Geburts- oder Heiratsurkunden von
- Ihnen oder
- Ihren Eltern oder gegebenenfalls
- Ihren Großeltern oder
- Ihren Urgroßeltern
-
Eintrag der Religionszugehörigkeit in Geburts- oder Heiratsurkunden von
- Vermerke im Reisepass oder auf anderen amtlichen Dokumenten
- Hinweise auf Erhalt von Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz
-
soweit zutreffend:
- einen Nachweis über Namensänderungen
- einen Nachweis über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
Zusätzlich als Nachkomme von betroffenen Personen:
-
Nachweis zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren, beispielsweise:
- alte deutsche Ausweispapiere bis 1945,
- Abmeldebescheinigungen von vor 1945,
- alter Heimatschein,
-
Nachweis zum Verfolgungsschicksal IhrerVorfahren, beispielsweise:
- Eintrag der Religionszugehörigkeit in Geburts- oder Heiratsurkunden bei Vorfahren bis 1945,
- Vermerke in alten Reisepässen oder auf anderen amtlichen Dokumenten bis 1945,
- Hinweise auf Erhalt von Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz
-
soweit zutreffend:
- Nachweis über Namensänderungen, sowohl bei Ihnen als auch Ihrer Vorfahren
- einen Nachweis über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit der Vorfahren
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)
- Merkblätter und Hinweise zur Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)
- Informationen zur Unterscheidung der Wiedergutmachungseinbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG von der Wiedergutmachungseinbürgerung nach § 15 StAG auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)
Voraussetzungen
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnsitz) ist im Ausland.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
-
Ihnen wurde zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen aufgrund
- politischer,
- religiöser oder
- rassischer Verfolgung oder
-
Sie stammen von Personen ab, denen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde aufgrund
- politischer,
- religiöser oder
- rassischer Verfolgung.
-
Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgte durch
- automatischen Verlust nach der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941, betrifft alle jüdischen deutschen Staatsangehörigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens oder später ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten, oder
- Verlust im Einzelfall nach dem Gesetz über den Widerruf und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.7.1933 durch Veröffentlichung im Reichsanzeiger.
Teaser
Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde und Sie im Ausland leben, können Sie im Rahmen der Wiedergutmachung unterbestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
- Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, wie zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.
- Wenn Sie bereits in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte für ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit an die für Ihren Wohnsitz zuständige kommunale Staatsangehörigkeitsbehörde.
- Ist die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Ausbürgerung entzogen worden, sondern hat Ihre Vorfahrin oder Ihr Vorfahr sie im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen verloren, kann eine Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung in Frage kommen.